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Vernetzung |

eHealth-Gesetz soll Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben

Das geplante eHealth-Gesetz der Bundesregierung soll die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen entscheidend vorantreiben, wie dem Referentenentwurf zu entnehmen ist, der gestern zur Abstimmung in die Ressorts gegangen ist. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten und sowohl die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gewährleisten als auch die Telematikinfrastruktur als sichere Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen etablieren, wie dem Referentenentwurf zu entnehmen ist. Im Fokus ist darüber hinaus die Verbesserung der Interoperabilität im Gesundheitswesen wie auch die Förderung der Telemedizin.

 

Erreicht werden sollen diese Ziele vor allem durch Anreize wie Vergütungen für die Nutzung und Erstellung des Notfalldatensatzes, des elektronischen Entlassbriefes, des elektronischen Arztbriefes, des elektronischen Medikationsplanes oder telemedizinischer Leistungen. Andererseits droht den Gematik-Gesellschaftern bei Nichteinhaltung der verbindlichen Fristen bei der Einführung des Versichertenstammdatendienstes für die Ärzte als auch des Notfalldatensatzes eine Kürzung ihrer Ausgaben um ein Prozent sowie Sanktionsmechanismen auf der Ebene der Arztpraxen.

 

Damit unterstreicht der Gesetzentwurf den Willen von Regierungsseite, "Tempo zu machen" bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und dabei nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" mit Anreizen als auch Sanktionen vorzugehen.