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Health-IT |

Das eHealth-Gesetz aus Sicht des bvitg

Bild: beermedia.de - Fotolia

Die Feierlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen am 2. März 2015 in Berlin nahm der Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e. V. zum Anlass, um noch einmal nachdrücklich auf die Position des Verbands zum geplanten eHealth-Gesetz hinzuweisen. Grundsätzlich begrüßt der Verband die Pläne des Gesetzgebers zur Stärkung der IT im Gesundheitswesen. Der derzeitige Entwurf weist aus Verbandsicht jedoch erhebliche Lücken auf, welche die Erreichung der eigentlichen Ziele gefährden.

 

Konkret richtet sich die Kritik des bvitg beispielsweise gegen die im bisherigen Entwurf vorhandenen Schlupflöcher in Bezug auf die Telematikinfrastruktur bei der Einführung eines elektronischen Entlassbriefs, eines elektronischen Arztbriefs und eines Medikationsplans. „Zwar bekennt sich auch der Gesetzgeber zur Telematikinfrastruktur als einzige Instanz zur Etablierung einer sicheren, digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen. Die einschlägigen Paragraphen lassen jedoch ausreichend Spielraum für die Etablierung paralleler Konkurrenzstrukturen“, betonte Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.

 

Eine Forderung des Verbands besteht darum darin, die im Entwurf genannten Anwendungen nur unter Nutzung der Telematikinfrastruktur wie geplant finanziell zu fördern. Bis diese flächendeckend verfügbar ist, sollten die Anwendungen nur im Erprobungsgebiet gefördert werden. Darüber hinaus sollten die Anwendungen aller bestehenden Netze perspektivisch auf die Telematikinfrastruktur migriert werden.

 

Konsequente Interoperabilität

Als kritisch stuft der bvitg die Pläne zur Einführung eines Interoperabilitätsverzeichnisses ein, das die Basis für eine erfolgreiche Etablierung der IT im Gesundheitswesen sein sollte. Ekkehard Mittelstaedt: „Natürlich ist Interoperabilität das erklärte Ziel des Verbands. Der Gesetzesentwurf fordert für die Umsetzung jedoch lediglich Transparenz bei der Offenlegung von technischen und semantischen Standards und Profilen. Das führt dazu, dass im Prinzip jeder Standard ohne Plausibilitätsprüfung aufgenommen werden kann, was der Vereinheitlichung und Verbindlichkeit nicht zuträglich ist – und übrigens auch nicht die Belange der Industrie berücksichtigt.“ Der Verband fordert darum definierte Strukturen für einen geordneten und verbindlichen Prozess, der darüber entscheidet, welche Standards für welche Anwendungen sinnvoll sind.

 

„Uns als Verband ist darüber hinaus unklar, warum die Ergebnisse der Planungsstudie zur Herstellung von Interoperabilität des Bundesgesundheitsministeriums, an der sich alle relevanten Organisationen konstruktiv beteiligt haben, nahezu unberücksichtigt blieben. Aus unserer Sicht vergibt der Gesetzgeber hier die Chance, eine von allen Seiten akzeptierte Lösung umzusetzen, um stattdessen ein neues Konstrukt, dessen Details fraglich sind, zu etablieren“, so Ekkehard Mittelstaedt.

 

Rolle der gematik

Ebenfalls entgegen der Ergebnisse der Interoperabilitätsstudie laufen die Vorschläge des Gesetzgebers zur Einbringung der notwendigen Fachexpertise zum Interoperabilitätsverzeichnis. Während die Studie bereits ganz eindeutig die Etablierung eines unabhängigen Expertenrats vorschlägt, der Standards bewerten und für die Anwendung im Gesundheitswesen empfehlen soll, wird dieser Punkt im Gesetzesvorschlag eher schwammig formuliert. Ekkehard Mittelstaedt: „Mit Sorge sehen wir in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag, diese Expertenrolle ausschließlich der gematik zuzuordnen. Noch dazu ohne transparente Entscheidungsstrukturen und Mitwirkungsrechte für die Betroffenen.“