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Vernetzung |

Bundesärztekammer sieht verpasste Chance beim eHealth-Gesetz

Dr. Franz-Joseph Bartmann beim Deutschen Ärztetag 2015, Foto: BÄK

Die Bundesärztekammer bedauert, dass der Kabinettsentwurf des eHealth-Gesetzes konstruktive Vorschläge der Bundesärztekammer nicht aufgenommen hat. Stattdessen lässt er in Teilen Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Patienten außer Acht. „Wenn wir in Zukunft elektronisch im Gesundheitswesen kommunizieren wollen, dann sollten Arztbriefe wie in der Papierwelt auch durch einen Arzt unterschrieben werden“, stellt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer, fest. Dies sieht das eHealth-Gesetz jedoch offensichtlich nicht vor; es fällt also hinter den Standard in der Papierwelt zurück.



Auch die Regelungen zum Notfalldatensatz werden seitens der Bundesärztekammer kritisiert. Das Notfalldatenkonzept der Bundesärztekammer ist primär auf die Versorgung von Notfällen ausgerichtet. Nun sollen mehr als ein Dutzend weiterer Berufsgruppen - darunter Masseure, medizinische Bademeister, Diätassistenten - zum Zwecke der regelhaften Versorgung auf die Daten zugreifen können. „Wenn der Gesetzgeber nun den Notfalldatensatz kurz vor der Ziellinie in eine kleine Patientenakte umdeutet, dann muss der Zugriff dieser Berufsgruppen zwingend mit einem PIN-Schutz versehen werden. Mit der Eingabe der PIN kann der Patient dann autonom entscheiden, ob er einen Zugriff auf seine Daten gewähren möchte oder nicht.“

Mit solchen gesetzgeberischen Vorgaben schwächt man das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Vielleicht hat man das ja nicht ausreichend bedacht“, so Dr. Franz Bartmann. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren besteht immerhin die Chance, dies zu korrigieren.“